20.03.2024 Digitales — Große Anfrage — hib 169/2024

Union fragt nach Details zum Recht auf schnelles Internet

Berlin: (hib/LBR) Nach der Umsetzung der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV), des sogenannten „Rechts auf schnelles Internet“, erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Großen Anfrage (20/10683). Wie die Union darin ausführt, sei die Verordnung bis heute nicht von der Bundesregierung umgesetzt worden. Kein Unternehmen sei zur Versorgung verpflichtet worden und auch die Mindestbandbreiten seien nicht angehoben worden, schreiben die Abgeordneten.

Von der Bundesregierung will die Fraktion unter anderem erfahren, ob sich die derzeitigen Ansprüche auf Mindestbandbreiten von im Download mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde und im Upload mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde auf Fiber-To-The-Building oder auf Fiber-To-The-Home beziehen. Weiter fragen die Abgeordneten, wie viele Bürgerinnen und Bürger und juristische Personen seit dem 1. Juni 2022 eine zu geringe Mindestversorgung gemäß TKMV gegenüber der Bundesnetzagentur gemeldet haben, wie viele Verfahren zur Durchsetzung die Bundesnetzagentur geführt hat und mit welchem Ergebnis. Auch möchte die Fraktion Details zu den aktiven Verfahren, die die Bundesnetzagentur bezüglich einer Unterversorgung führt erfahren.

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