18.03.2024 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antrag — hib 162/2024

CDU/CSU fordert „Aktionsplan Kormoran“

Berlin: (hib/NKI) Die CDU/CSU-Fraktion fordert in einem Antrag (20/10619) die Bundesregierung auf, in einem „Aktionsplan Kormoran“ Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Vogels sowie für den „Schutz von Artenvielfalt und Fischereibeständen“ zu planen. Die Abgeordneten argumentieren, dass sich der Kormoran in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland und Europa stark vermehrt habe. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts galt die Population auf bundesdeutschem Gebiet als nahezu ausgerottet. Dank umfangreicher Schutzmaßnahmen habe sich der Bestand erholt, so dass der Kormoran spätestens seit den 1990er Jahren in Deutschland als nicht mehr gefährdet gelten kann. Die innerdeutsche Population des Kormorans werde auf mindestens 26.000 Brutpaare und eine Gesamtzahl von mindestens 120.000 Exemplaren geschätzt. „Eine alleinige Bestandsregulierung durch kontrollierte letale Entnahme (Abschüsse), die nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) über entsprechende Verordnungen der Länder geregelt ist, zeigt keine ausreichenden Effekte“, heißt es in dem Antrag.

Deshalb seien mehrere Maßnahmen nötig, die die Bundesregierung auf den Weg bringen solle. Dazu müsse ein umfassendes bundesweites Kormoranmanagement sowie ein „Aktionsplan Kormoran“ vorgelegt werden, in dem die Länderverordnungen zum Umgang mit den Kormoranpopulationen angeglichen und Maßnahmen zur Vergrämung und zum Stopp der weiteren ungehinderten Vermehrung ausgearbeitet würden. In grenznahen Gebieten, wie dem Bodensee oder der Flensburger Förde, seien Maßnahmen mit den Anrainerstaaten abzustimmen, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Förderprogramme sollten die Angel-, die Berufsfischerei sowie die Gewässerwirtschaft „umfassend“ vor Schäden durch den Kormoran bewahren. Schließlich solle sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission für eine Zuordnung des Kormorans zu den bejagbaren Arten nach Anhang 2 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten einsetzen.

Der Antrag wird am Freitagmittag erstmals im Bundestag beraten und anschließend an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen.

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