Erster Bericht über Entwicklung der IHK liegt vor
Berlin: (hib/EMU) Der ersten Bericht über die wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern und des Netzwerkes der deutschen Auslandshandelskammern liegt als Unterrichtung (20/9840) vor. Damit wird der Bundestag über die am 12. August 2021 in Kraft getretene Umwandlung sowie die Auswirkungen der neuen Struktur informiert.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern erfolgte eine Neuordnung der Struktur der Kammervertretung auf Bundesebene. Zum 1. Januar war dann die Umwandlung des Deutschen Industrie und Handelskammertages als eingetragenem Verein in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts beschlossen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK e. V.) nahm vor 2023 als privatrechtlich organisierter Dachverband der 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland die Interessen der deutschen IHKs und ihrer gesetzlichen Mitglieder wahr. Wie aus dem Bericht hervorgeht, waren die IHKs im DIHK e.V. aufgrund der Organisation des DIHK e.V. als privatrechtlich organisierter Verein in der Vergangenheit keine gesetzlichen Mitglieder, sondern freiwillige Vereinsmitglieder auf privatrechtlicher Basis.
Zuletzt war diese Aufgabenwahrnehmung des DIHK für die gewerbliche Wirtschaft, insbesondere die Bestimmung ihrer rechtlichen Grenzen, Gegenstand zahlreicher Diskussionen und gerichtlicher Streitigkeiten, weshalb eine gesetzgeberische Neuordnung notwendig geworden war.