Nutzung des Nahverkehrs mit Schwerbehindertenausweisen
Berlin: (hib/HAU) Laut Bundesregierung besteht nur in den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) ein Anspruch, „mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke unentgeltlich befördert zu werden“. Das geht aus der Antwort (20/10519) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10209) hervor. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) entscheide in eigener unternehmerischer Verantwortung, welche Züge des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) mit Fahrkarten des Nahverkehrs und somit auch mit Schwerbehindertenausweisen mit Wertmarken genutzt werden dürfen, heißt es weiter. Nach Auskunft der DB AG seien alle betroffenen Linien und Abschnitte im Internet unter diesem Link aufgeführt: https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/fahrrad/nahverkehrsfreigabe
Was den Betrieb der Servicestationen der DB-Station&Service AG beziehungsweise der Mobilitätshilfen an Personenbahnhöfen angeht, so macht die Regierung deutlich, dass an den Bahnhöfen Berlin Hbf, Berlin Ostbahnhof, Berlin Friedrichstraße, Hamburg Hbf, Hannover Hbf, Köln Hbf, Dortmund Hbf, Düsseldorf Hbf, Essen Hbf, München Hbf, Frankfurt/Main Hbf und Stuttgart Hbf eine DB-Information 24 Stunden am Tag besetzt sei.
Nach Auskunft der DB AG werde an 89 Bahnhöfen eine DB-Information vorgehalten, heißt es weiter. Die DB AG biete an rund 260 Bahnhöfen einen Mobilitätsservice an. Eine Bahnhofsliste der DB InfraGO AG sei unter dieser Internetadresse einzusehen: https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/barrierefrei/
Durch die Auslastung im SPNV sind den Angaben zufolge „keine grundsätzlichen Probleme für schwerbehinderte Fahrgäste erkennbar“. In den Zügen der DB Regio AG gebe es ausreichend ausgewiesene Bereiche für Reisende im Rollstuhl sowie Vorrangplätze, die für Menschen mit Behinderungen vorgehalten werden.