Novellierung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
Berlin: (hib/AW) Der Bund soll sich zukünftig auch an den Kosten der Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen können. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (20/8288) erteilte der Verkehrsausschuss am Mittwoch in geänderter Fassung grünes Licht. Für die Gesetzesvorlage stimmten die Koalitionsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, die CDU/CSU- und die AfD-Fraktionen stimmten dagegen. Das Gesetz soll am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag verabschiedet werden.
Die Gesetzesnovelle sieht zudem vor, dass der Bund auch IT-Leistungen zur Digitalisierung der Eisenbahninfrastruktur und die Folgekosten aus Investitionsprogrammen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder freiwilligen Lärmsanierungen finanzieren kann. Ebenso soll der Bund in Verkehrsstationen Ersatzinvestitionen nachhaltig ausgestalten und die Verkehrsstationen an den zukünftigen verkehrlichen Bedarf anpassen können.
Mit dem vom Verkehrsausschuss angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden im Gesetz insgesamt 40 Hochleistungskorridore im Schienennetz der Deutschen Bahn benannt, für deren Generalsanierung die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bis Ende 2030 vorrangig eingesetzt werden sollen. Zudem wird klargestellt, dass auch Anlagen für Abstellung, Bereitstellung, Zugbildung und Umschlag von Zügen, Triebfahrzeugen, Wagen und Servicefahrzeugen zu den Schienenwegen im Sinne des Gesetzes gehören.
Union und AfD begrüßten es zwar prinzipiell, dass sich der Bund finanziell in einem stärkeren Maß an der Instandhaltung des Schienennetzes beteiligen soll. Zugleich warfen sie der Regierung vor, über keine Gesamtstrategie für die Bahn zu verfügen und verweisen auf eine entsprechende Kritik des Bundesrechnungshofes in seinem „Bericht nach Paragraf 99 der Bundeshaushaltsordnung zur Dauerkrise der Deutschen Bahn AG“ (20/7025). Die AfD monierte zudem, dass sich die Koalition einseitig auf den Ausbau und die Instandhaltung des Schienennetzes konzentriere. Alle Prognosen würden jedoch darauf hinweisen, dass auch in Zukunft die Straße die Hauptlast des Verkehrs zu tragen habe.
Die Koalitionsfraktionen wiesen die Kritik zurück. Die Gesetzesnovelle beseitige bestehende Investitionshemmnisse. Die bisherige Finanzierung bei der Sanierung des Schienennetzes sei nicht ausreichend. Der Modernisierungsrückstau sei groß und seine Beseitigung dulde keinen Aufschub. Diese Probleme gehe die Koalition mit der Gesetzesnovelle an. In einem Entschließungsantrag von SPD, Grünen und FDP, den der Verkehrsausschuss ebenfalls gegen das Votum von Union und AfD annahm, fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung unter anderem auf, die Handlungsempfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene umzusetzen, um die dringend benötigte Kapazitätssteigerung der Schieneninfrastruktur in Deutschland schneller zu realisieren. Zudem fordern sie die Bundesregierung auf, im zweiten Quartal 2024 einen Entwurf für das angekündigte Moderne-Schiene-Gesetz zur vollständigen Digitalisierung und weitgehenden Elektrifizierung des Betriebs auf dem Schienennetz bis zum Jahr 2040 vorzulegen.