Berichte des Statistischen Bundesamtes über Sterbegeschehen
Berlin: (hib/STO) Um die Berichterstattung des Statistischen Bundesamtes über das Sterbegeschehen seit dem Jahr 2020 geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (20/10251). Danach erfolgt die Beurteilung des Sterbegeschehens in Deutschland seit Jahrzehnten mithilfe der Methode der Sterbetafeln, von der Fraktion „Methode 1“ genannt. Die Ergebnisse würden vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Zentrales Element der Sterbetafeln seien die altersspezifischen Sterbewahrscheinlichkeiten, die „detailliert Auskunft über die tatsächliche Sterblichkeit der Bevölkerung im Zeitverlauf geben“.
Im April 2020 habe das Statistische Bundesamt eine neue Methode eingeführt, „die fortan das Sterbegeschehen zusätzlich mithilfe des Vergleichs von Mittel- und Medianwerten der absoluten Sterbefallzahlen in den jeweiligen Kalenderwochen beziehungsweise Monaten von Vierjahreszeiträumen beurteilt“, heißt es in der Vorlage weiter. Zentrales Element dieser Methode, von der Fraktion als „Methode 2“ bezeichnet, seien „berechnete Übersterblichkeiten für Wochen und Monate, die Auskunft geben, wie viele Menschen mehr verstorben sind als statistisch zu erwarten gewesen wären“.
Die Ergebnisse beider Methoden wichen allerdings erheblich voneinander ab, führt die Fraktion ferner aus. „Während Methode 1 für die Jahre 2019 und 2020 ein historisches Minimum im Sterbegeschehen ermittelte, errechnet Methode 2 für denselben Zeitraum eine auffällige Übersterblichkeit mit Zehntausenden Toten mehr als statistisch zu erwarten gewesen wären“, schreiben die Abgeordneten. Wissen wollen sie unter anderem, wie das Statistische Bundesamt die voneinander abweichenden Ergebnisse der Methoden 1 und 2 für das Jahr 2020 erklärt.