Bundesrat fordert Länderzuständigkeit bei Datenschutz
Berlin: (hib/LBR) Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (20/10281) zum Entwurf eines Digitale-Dienste-Gesetzes (20/10031) zur Umsetzung des Digital Service Acts (DSA) auf nationaler Ebene Änderungen gefordert. Die Länderkammer schlägt vor, in Artikel 1 die zuständige Behörde in Form des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zu ersetzen durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden der Länder. Die Länderkammer begründet dies unter anderem damit, dass die Adressaten der Verpflichtungen nach Artikel 26 und 28 des DSA ausschließlich nicht öffentliche Stellen seien, deren Datenverarbeitung der Datenschutzkontrolle durch die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder unterliege. Eine Zuständigkeitszuweisung an den BfDI führe „absehbar zur Aufspaltung von datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahren, was den Zielen der Effektivität und Rechtssicherheit“ widerspreche, führt der Bundesrat weiter aus.
Weiter fordern die Länder die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob der Begriff der Telemedien beibehalten werden kann und nicht durch den Begriff der „digitalen Dienste“ abgelöst wird. Es bestehe die Gefahr unerwünschter Regelungslücken und Anwendungsschwierigkeiten, da der Begriff „Telemedien“ weiter gefasst sei als der Begriff der „Digitalen Dienste“ und beispielsweise auch unentgeltliche Dienstleistungen erfasse.
Der Bundesrat weist weiter darauf hin, dass es im Vergleich zur aktuellen Rechtslage zu „regulatorischen Rückschritten“ bei der Meldung strafbarer Inhalte durch die Plattformbetreiber an die Strafverfolgungsbehörden und beim Löschen strafbarer Inhalte auf Online-Plattformen kommen werde. Artikel 18 des DSA sehe eine Meldepflicht nur bei Straftaten vor, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellen, nicht aber bei Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, schreibt der Bundesrat. Zudem sei keine klare sanktionsbewehrte fristgebundene gesetzliche Löschpflicht für Plattformbetreiber bei gemeldeten rechtswidrigen Inhalten vorgesehen. Es solle daher geprüft werden, wie wirksame Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden können.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die erste Forderung ab und kündigt an, weitere Punkte prüfen zu wollen. Die Gefahr unerwünschter Regelungslücken oder Anwendungsschwierigkeiten sei nicht gegeben. Soweit der Anwendungsbereich des DSA betroffen sei, bestehe kein Spielraum, ergänzende oder abweichende nationale Vorschriften zu erlassen. Dies betreffe auch die Meldepflicht für strafbare Inhalte, heißt es in der Gegenäußerung.
Der Ausschuss für Digitales will sich am 21. Februar 2024 in einer öffentlichen Anhörung mit dem Regierungsentwurf befassen.
Zur hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-986446