Anspruch auf Teilnahme am Neugeborenen-Hörscreening
Berlin: (hib/PK) In Deutschland gelten rund 255.000 Menschen aufgrund einer hochgradigen Schwerhörigkeit und rund 50.000 aufgrund von Taubheit als schwerbehindert. Das geht aus der Antwort (20/10303) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10172) der Unionsfraktion hervor.
Neben Prävention und Aufklärung spiele eine frühestmögliche medizinische Intervention für die Erhaltung der Hörgesundheit in der Bevölkerung eine wichtige Rolle, heißt es in der Antwort. Daher hätten alle Neugeborenen einen Anspruch auf Teilnahme am Neugeborenen-Hörscreening.
Diese Früherkennungsuntersuchung diene der Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 Dezibel (dB) und der frühzeitigen Einleitung von Behandlungen zur Vermeidung von Entwicklungsstörungen insbesondere im Bereich der Sprachentwicklung.
Die Versorgung hörbeeinträchtigter Menschen beschränkt sich den Angaben zufolge nicht auf die technische Ausstattung mit Hörhilfen oder implantierbaren Hörhilfen. Auch mit medizinische Behandlungen und Operationen könnten Ohrkrankheiten behoben und potenziell Hörverlust wiederhergestellt oder das Hörvermögen verbessert werden. Daneben stünden hochgradig schwerhörigen, tauben und taubblinden Menschen weitere Hilfsangebote zur Verfügung, etwa Gebärdendolmetscher oder Beratungsangebote.