12.02.2024 Verkehr — Antwort — hib 76/2024

DB InfraGO AG folgt Maßgabe des Koalitionsvertrages

Berlin: (hib/HAU) Mit Gründung der gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft der Deutschen Bahn AG (DB AG), der DB InfraGO AG, wird laut Bundesregierung „der Maßgabe aus dem Koalitionsvertrag gefolgt, dass die Zusammenlegung der Infrastruktureinheiten innerhalb des integrierten Konzerns erfolgen soll“. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/10284) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10023) hervor.

Die strategische Steuerung der DB AG und die aktive Beteiligungsführung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) würden organisatorisch weiter gestärkt und inhaltlich an der zurzeit in Erarbeitung befindlichen Eigentümerstrategie des Bundes und den Zielen des Bundes ausgerichtet, heißt es in der Vorlage. Dadurch sollen den Angaben zufolge die Interessen des Bundes bei der DB AG stärker durchgesetzt und mehr Kontrolle über die Bereitstellung der Schieneninfrastruktur realisiert werden. Zur weiteren Einbindung des Bundestags in die Stärkung der Beteiligungsführung bei der DB InfraGO AG beabsichtige das BMDV, die vom Bundestag zu benennenden Mitglieder als Bundesvertreter und Bundesvertreterinnen im Aufsichtsrat der DB InfraGO AG vertieft in die Beteiligungsführung des Bundes einzubinden.

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