Bisher 1.648 Anträge auf Förderung kommunaler Wärmepläne
Berlin: (hib/BAL) 1.648 Anträge auf Förderung kommunaler Wärmepläne sind laut Bundesregierung seit dem 1. November 2022 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingegangen. Bis zum Beginn der Haushaltssperre am 15. November 2023 infolge des Karlsruher Urteils zu Schuldenbremse, Sondervermögen und Bundeshaushalt wurden davon 344 Anträge bewilligt und drei abgelehnt, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10263) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10171) darlegt.
Sie listet darin die Anträge nach Bundesländern auf. 1.275 Anträge seien noch nicht abschließend geprüft worden, führt die Bundesregierung weiter aus. Neue Anträge auf Förderung könnten nicht mehr gestellt werden, da die Förderung kommunaler Wärmepläne im Rahmen der Kommunalrichtlinie Ende 2023 ausgelaufen seien.
Allerdings werde sie die erstmalige Erstellung von kommunalen Wärmeplänen auch künftig unterstützen, schreibt die Bundesregierung ferner. In den Jahren 2024 bis 2028 sollen die Länder dafür laut Vorlage über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro erhalten.