Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses
Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2021 haben das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) nach Genehmigung durch die „G 10-Kommission“ insgesamt 243 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vorgenommen und damit 16 mehr als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (20/9950) hervor. Danach erfolgten im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 119 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen und im zweiten Halbjahr 124.
Wie in der Vorlage weiter ausgeführt wird, entfielen auf das BfV 109 Einzelmaßnahmen im ersten und 110 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr 2021. Davon seien im ersten Halbjahr 29 neu begonnen und 90 aus dem Jahr 2020 fortgeführt worden. Im zweiten Halbjahr waren es laut Unterrichtung 32 neu begonnene und 78 aus dem ersten Halbjahr 2021 fortgeführte Maßnahmen.
Die Tätigkeit des BND betrafen 2021 im ersten Halbjahr vier Anordnungen, von denen drei aus dem Vorjahr übernommen wurden, wie es in dem Bericht ferner heißt. Im zweiten Halbjahr 2021 waren es danach neun Anordnungen, von denen vier aus der ersten Jahreshälfte übernommen wurde.
Seitens des MAD wurden den Angaben zufolge im ersten Halbjahr 2021 sechs Beschränkungen durchgeführt, von denen drei Anordnungen aus dem Vorjahr stammten. Im zweiten Halbjahr 2021 führte der MAD laut Vorlage fünf Einzelmaßnahmen durch, von den vier aus der ersten Jahreshälfte übernommen wurden.