Willensbildung der Bundesregierung zu Agrardiesel-Subvention
Berlin: (hib/BAL) Details zum Willensbildungsprozess in der Bundesregierung sind nicht vom Auskunftsanspruch des Parlaments umfasst. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10026) auf eine Kleine Anfrage (20/9863) der CDU/CSU-Fraktion, in der diese unter anderem wissen wollte, wann genau Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir von den Plänen zur Streichung der Subventionen für Agrardiesel am 13. Dezember 2023 informiert worden sei.
Ferner hatte die Unionsfraktion unter Berufung auf einen Medienbericht gefragt, ob der Bundeslandwirtschaftsminister am 26. Juni 2023 tatsächlich selbst den Vorschlag einer Streichung des vergünstigten Agrardiesels gemacht hat. Auch hier verweist die Bundesregierung darauf, dass dies nicht dem Auskunftsrecht des Parlaments unterliege.