Vorschläge zur Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsbeirates
Berlin: (hib/HAU) Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) will seine Arbeit auch künftig als Beirat fortsetzen. Um die künftige Veränderung seiner Arbeitsweise herauszustellen, solle eine Umbenennung hin zum „Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen“ erfolgen, heißt es in einer Unterrichtung zur „Weiterentwicklung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung“ (20/10100).
Darin sprechen sich die Beiratsmitglieder für eine Anpassung der Geschäftsordnung des Bundestages aus. Die Fraktionen seien sich einig, „dass der PBnE in seiner Form als Beirat eine wichtige Schnittstelle zwischen Parlament und Gesellschaft bildet“, heißt es. Diese Schnittstelle müsse zukünftig ausgebaut werden. Daher solle geprüft werden, „ob und wie die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages angepasst werden kann, damit sie künftig den Besonderheiten der Arbeit des Beirats Rechnung trägt“. Insbesondere soll der PBnE der Vorlage zufolge direkt zu Beginn jeder Legislaturperiode - idealerweise parallel zu den Ausschüssen - eingesetzt werden.
Wichtig ist dem PBnE, das Konsensprinzip beizubehalten. Das sei eine der herausragenden Eigenheiten des aktuellen Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung. Positionen und Positionspapiere würden so weit wie möglich zwischen den Fraktionen konsensual abgestimmt. „Der Beirat sollte dieses Prinzip unbedingt beibehalten, auch wenn dies in der Praxis auf Schwierigkeiten stoßen kann“, heißt es in der Vorlage.
Gefordert wird zudem die Möglichkeit, dass der Beirat zu ausgewählten Gesetzesinitiativen der Bundesregierung „materielle Prüfungsbewertungen“ erstellen kann. Diese sollten die bislang durch den PBnE angefertigten formellen Nachhaltigkeitsprüfungsbewertungen inhaltlich ergänzen.
Um die Lücke zwischen Wissenschaft und Parlament zu schließen und um eine langfristige Begleitung und Beobachtung des wissenschaftlichen Diskurses um nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen, beinhaltet der vorliegende Reformvorschlag auch die Aufstockung der personellen Ressourcen im Beiratssekretariat oder beim Wissenschaftlichen Dienst. So sollen zwei neue wissenschaftliche Stellen geschaffen werden, „die die Mitglieder des Parlamentarischen Beirats - auch bei der neu geschaffenen materiellen Prüfungsbewertung - aktiv unterstützen“.