Berlin: (hib/VOM) Die Ausgaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sollen sich in diesem Jahr auf 21,49 Milliarden Euro belaufen. Der Haushaltsausschuss stimmte in seiner Bereinigungssitzung dem Einzelplan 30 des Haushaltsgesetzes 2024 (20/7800, 20/7802, 20/8630) in geänderter Fassung zu. Der Etat von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) steigt damit gegenüber den im Regierungsentwurf vorgesehenen Ausgaben von 20,3 Milliarden Euro und auch gegenüber dem Ausgabenansatz des Vorjahres mit 21,46 Milliarden Euro.
Die Ministerin kann wie im Entwurf geplant mit Einnahmen von 51,25 Millionen Euro kalkulieren (Soll: 2023: 41,25 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 8,33 Milliarden Euro (Regierungsentwurf: 8,21 Milliarden Euro; Soll: 2023: 6,45 Milliarden Euro). Der Haushaltsausschuss erhöhte die Globale Minderausgabe, die das Ministerium erwirtschaften muss, von 499,28 Millionen Euro auf 699,28 Millionen Euro.
Größter Posten im Bereich der Bildung sind die Ausgaben nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Den BaföG-Ansatz für Studierende erhöhte der Ausschuss um 150 Millionen Euro auf 1,52 Milliarden Euro. 1,25 Milliarden Euro wurden neu aufgenommen für Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur für Schulen nach dem Digitalinfrastrukturgesetz. Die Mittel waren bisher im Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ verortet. Gekürzt wurde bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung, und zwar von 97 Millionen Euro im Regierungsentwurf auf 95,11 Millionen Euro.
Änderungen nahm der Ausschuss auch bei den Großforschungseinrichtungen Fraunhofer-Gesellschaft und Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren (HGF) vor. Für den Betrieb der Fraunhofer-Gesellschaft stehen noch 570,52 Millionen Euro zur Verfügung (Regierungsentwurf: 576,52 Millionen Euro), für Investitionen 279,01 Millionen Euro (Regierungsentwurf: 288,31 Millionen Euro). Die HGF kann noch für 448,25 Millionen Euro investieren, im Entwurf waren noch 471,43 Millionen Euro vorgesehen. Eine halbe Million Euro mehr als im Entwurf geplant, nämlich 202,99 Millionen Euro, genehmigte der Ausschuss für zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz.
Um sechs Millionen Euro erhöhten die Haushälter die Mittel für den Studierenden- und Wissenschaftleraustausch sowie für die internationale Hochschul- und Wissenschaftskooperation, und zwar von 262 Millionen Euro auf 268 Millionen Euro. Mit 14,1 Millionen Euro, zwei Millionen mehr als im Regierungsentwurf, soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit ausländischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen gefördert werden. Von 66,99 Millionen Euro auf 68,25 Millionen Euro aufgestockt wurde die Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Staaten auf dem Gebiet von Bildung und Forschung.
Für Investitionen zur Erforschung von Universum und Materie und für die Roadmap für Forschungsinfrastrukturen stehen 426,08 Millionen Euro zur Verfügung, hier stockten die Haushälter um drei Millionen Euro auf. Neu in den Etat aufgenommen wurden 12,5 Millionen Euro zur Erforschung der Frauengesundheit und zum Schließen geschlechtsbezogener Datenlücken (Gender Data Gap). Die Mittel für sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung erhöhte der Ausschuss von 107 Millionen Euro auf 112,14 Millionen Euro.
Gekürzt wurde hingegen bei der Gesundheitsforschung, für die statt 322,62 Millionen Euro im Entwurf nun noch 315,12 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Etwas mehr Geld billigten die Haushälter der Entwicklung innovativer Software und Künstlicher Intelligenz zu. Den Regierungsansatz stockten sie von 128 Millionen Euro auf 129,89 Millionen Euro auf. Die Entwicklung von Elektroniksystemen soll mit 137,85 Millionen Euro statt mit nur 133,65 Millionen Euro wie im Entwurf vorgesehen gefördert werden.
Die hib-Meldung zum Einzelplan im Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-963848