Antrag zur Gebührenordnung für Tierärzte abgelehnt
Berlin: (hib/NKI) Die AfD-Fraktion ist im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am Mittwochmorgen mit der Forderung, die Gebührenordnung für Tierärzte zurückzunehmen, gescheitert. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU lehnte das Gremium einen entsprechenden Antrag (20/9746) der AfD-Fraktion ab. Lediglich die antragstellende Fraktion stimmte für den Antrag. Die aufgelöste Linksfraktion ist in dem Ausschuss nur noch durch fraktionslose Abgeordnete ohne Stimmrecht vertreten.
Die AfD-Abgeordneten hatten von der Bundesregierung gefordert, die im November 2022 in Kraft getretene Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) „unverzüglich zurückzunehmen“. Die Abgeordneten stören sich vor allem an der „obligatorischen Hausbesuchsgebühr der GOT für Hausbesuche zur Erbringung von tierärztlichen Leistungen an Tieren, die keine landwirtschaftlichen Nutztiere sind“, wovon vor allem Pferdehalter betroffen seien. Vor allem für Pferdehalter hätten sich die Gebühren bis zu 300 Prozent verteuert, heißt es in dem Antrag.
Die übrigen Fraktionen stimmten zwar zu, dass die Preise vor allem für Pferdehalter und für Tierheimbetreiber extrem gestiegen seien, und sehen Nachbesserungsbedarf an dem Gesetz. Allerdings falle das nicht in die Zuständigkeit des Bundestages. Eine Änderung der GOT könne lediglich durch die Bundesregierung und durch die Länder erfolgen, weshalb sich dort des Themas angenommen werden sollte.