Bericht über das Interoperabilitätsverzeichnis „vesta“
Berlin: (hib/PK) Der Bericht über das Interoperabilitätsverzeichnis „vesta“ liegt jetzt als Unterrichtung (20/10004) der Bundesregierung vor. Der Kurzname „vesta“ steht für die Bezeichnung: Verzeichnis für Standards und Anwendungen. Das Verzeichnis steht seit dem 30. Juni 2017 zur Verfügung. Der vorliegende dritte Bericht bezieht sich auf den Zeitraum zwischen Dezember 2019 und November 2021.
Bedingt durch die heterogenen und teilweise sektoralen Insellösungen sei die Schaffung von Interoperabilität der Systeme im Gesundheitswesen eine kommunikationsintensive Aufgabe, um die verschiedenen Systeme, Schnittstellen und Lösungen schrittweise durch die Nutzung von neuen oder angepassten Standards interoperabel zu machen, heißt es in dem Bericht.
Das Bewusstsein, dass die Entwicklung zu einer interoperablen Übertragung in einer durch Abstimmung auf zu verwendende Spezifikationen und IT-Standards sinnvoll sei, wachse in Deutschland, gerade vor dem Hintergrund des großen Abstands in der Digitalisierung zu fast allen anderen europäischen Ländern.
Im Unterschied zu Deutschland seien Länder, die seit mehreren Jahren auf Standardisierung der Datenstrukturen und Inhalte im medizinischen Bereich setzen und dafür abgestimmte Normen und Standards nutzen, in der Digitalisierung im Gesundheitswesen erfolgreich. Viele dieser Länder nutzten teilweise seit mehreren Jahren digital vernetzte Gesundheitsanwendungen, inzwischen sogar grenzübergreifend.