Bundesregierung: Visavergabe in Einklang mit EU-Visakodex
Berlin: (hib/AHE) Visastellen erteilen Schengen-Visa im Einklang mit den Bestimmungen des Visakodex der Europäischen Union und in Ansehung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (20/9978) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/9682) unter Verweis auf eine frühere Antwort (20/9007) zum Thema.
In Ausnahmefällen könne aus humanitären Gründen, aus Gründen des nationalen Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen ein Visum mit räumlicher beschränkter Gültigkeit auch dann erteilt werden, wenn bestimmte im Schengener Grenzkodex festgelegte Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt seien.
Zu dem von der AfD-Fraktion erfragten Fall von drei Afghaninnen verweist die Bundesregierung darauf, dass für die Erteilung eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit aus humanitären Gründen die Angehörigkeit zu einer Ortskraft keine Erteilungsvoraussetzung sei.