Neuregelungen zu Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat Änderungen für die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgelegt (20/9844). Sie reagiert damit, wie sie darin schreibt, auf neue europäische Vorgaben für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs für den Verkehr sowie für die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe.
Insbesondere gebe es neue europäische Anforderungen an den bezogenen Strom, der für die Herstellung von flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs für den Verkehr verwendet wird, sowie an die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen dieser Kraftstoffe im Vergleich mit fossilen Brennstoffen.
Mit dem „Neuerlass der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ will die Bundesregierung die europäischen Vorgaben eins zu eins umsetzen. Außerdem werde in der Neufassung der Verordnung ein System zur Nachweisführung über die Erfüllung der Anforderungen bei der Herstellung und Lieferung von flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs eingeführt.