09.01.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 9/2024

Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland

Berlin: (hib/STO) Die Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland ist Thema der Antwort der Bundesregierung (20/9971) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/9638). Wie die Bundesregierung darin schreibt, sind ihr mit Stand vom 30. November 2023 Ausreisen von 27 Personen mit Bezügen zur „politisch motivierten Kriminalität“(PMK) bekannt geworden, die potenziell beabsichtigten, die russische Armee im Angriffskrieg gegen die Ukraine zu unterstützen. Der überwiegende Anteil entfalle dabei auf den PMK-Bereich „ausländische Ideologie“. Bei rund der Hälfte der Personen liege die deutsche beziehungsweise die deutsche und eine weitere Staatsangehörigkeit vor. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind nach Kenntnis der Bundesregierung drei Personen mit Bezügen zur politisch motivierten Kriminalität nach Deutschland zurückgekehrt.

Zudem sind der Bundesregierung den Angaben zufolge bis zum genannten Stichtag Ausreisen von elf Personen mit PMK-Bezug bekannt geworden, die potenziell beabsichtigten, die ukrainische Armee zu unterstützen. Der überwiegende Anteil dieser Ausreisen entfalle hierbei auf den Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität. Die meisten dieser ausgereisten Personen besitzen laut Vorlage die deutsche Staatsangehörigkeit. „Nach Kenntnis der Bundesregierung sind sieben Personen mit Bezügen zur PMK nach Deutschland zurückgekehrt“, heißt es in der Antwort des Weiteren.

Wie die Bundesregierung darin zugleich darlegt, erheben die Bundessicherheitsbehörden im Kontext des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine „ausschließlich Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit beziehungsweise Wohnsitz in Deutschland mit Extremismusbezug beziehungsweise Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK), sofern eine Ausreiseabsicht in das Kriegsgebiet beziehungsweise der Verdacht einer Teilnahme an Kampfhandlungen bekannt wird“. Ausreisen und Ausreiseabsichten von deutschen Staatsangehörigen außerhalb des extremistischen Spektrums werden danach durch die Bundesregierung nicht erfasst.

Zudem seien an den Schengen-Binnengrenzen grundsätzlich keine Ausreisekontrollen vorgesehen, weshalb die Kontrolle nur anlassbezogen stattfinde, führt die Bundesregierung ferner aus. Sie habe Kenntnis „von drei Personen ohne Extremismusbezug, die in die Ukraine mit der Absicht ausgereist sind, sich der ukrainischen Armee anzuschließen, und sich mutmaßlich auch an kriegerischen Handlungen beteiligt haben“.

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