09.01.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 9/2024

Rund 44.500 Asylberechtigte zur Jahresmitte 2023

Berlin: (hib/STO) Ende Oktober vergangenen Jahres haben in Deutschland rund 44.500 asylberechtigte Ausländer gelebt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/9931) auf eine Kleine Anfrage der zwischenzeitlich aufgelösten Fraktion Die Linke (20/9621) hervor. Danach waren zum Stichtag 31. Oktober 2023 im Ausländerzentralregister (AZR) 44.513 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptherkunftsländer waren demnach die Türkei mit 12.400 Asylberechtigten, Syrien mit 5.800 Betroffenen und Iran mit 5.343 Personen.

Die Zahl der Ende Oktober 2023 im AZR registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug den Angaben zufolge 749.858. Hauptherkunftsländer waren in diesen Fällen Syrien mit 362.291 Personen vor dem Irak mit 104.377 und Afghanistan mit 70.320.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu dem Stichtag 319.211 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) registriert. Hauptherkunftsländer waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 233.420 Fällen sowie Irak mit 21.660 und Afghanistan mit 19.029.

Mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, die wegen Abschiebungsverboten erteilt werden, seien Ende Oktober vergangenen Jahres 180.555 Personen erfasst gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die drei Hauptherkunftsländer waren demnach Afghanistan (117.425) vor dem Irak (10.802) und Syrien (6.575).

Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 201.084 an. Hauptherkunftsländer waren der Vorlage zufolge der Irak mit 23.883 Betroffenen, gefolgt von Afghanistan mit 12.952 und Nigeria mit 12.214.

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