Regierung verteidigt Öffnung des Bürgergeldes
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (20/9946) auf eine Kleine Anfrage (20/9619) der AfD-Fraktion den Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine und deren Integration in das System der Grundsicherung für Arbeitssuchende, also das Bürgergeld. Damit verfolge Deutschland innerhalb Europas auch keine Sonderstrategie, schreibt die Regierung. „Die Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung ist in Deutschland Teil der verfassungsrechtlich vorgegebenen Sicherung des Existenzminimums. Neben Deutschland übernehmen viele andere europäische Länder Wohnkosten, darunter die Schweiz, Österreich, die Niederlande und Schweden.“
Repräsentative Ergebnisse würden zeigen, dass ein Großteil der ukrainischen Gefüchteten Deutschland als Zielland wähle, weil sie bereits Netzwerke, Familie und Freunde in Deutschland hätten. Entsprechend sei ein großer Teil ebenfalls durch diese Netzwerke aufgenommen worden. Von Menschen, die privaten Wohnraum nutzen, seien 41 Prozent durch Familie, Freunde oder andere Privatpersonen aufgenommen worden, erläutert die Bundesregierung.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, lag die Beschäftigungsquote für Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit im Mai 2023 bei 22,7 Prozent.