Bundesregierung gibt Auskunft zu barrierefreiem Tourismus
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung unterstützt die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/9879) auf eine Kleine Anfrage (20/9518) der mittlerweile aufgelösten Fraktion Die Linke mit dem Titel „Die Förderung des barrierefreien Tourismus in Deutschland durch den Bund“.
Die Abgeordneten hatten von der Bundesregierung unter anderem wissen wollen, welche für den Tourismus relevanten Bundesgesetze und Verordnungen seit dem Inkrafttreten von Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport) im März 2009 überprüft, geändert oder neu verabschiedet worden sind.
In der Antwort heißt es, dass viele Maßnahmen auf die Gewährleistung von Barrierefreiheit im Allgemeinen zielten und sich nicht speziell auf Erholung und Tourismus bezögen. Die Bundesregierung schreibt: „Der Tourismus ist eine Querschnittsbranche mit komplexem Zuständigkeitsgefüge innerhalb des Bundes sowie zwischen Bund und Ländern. So werden viele Fragen, die für die Barrierefreiheit maßgeblich sind, auf Bundesebene branchenübergreifend adressiert, wie zum Beispiel barrierefreie Mobilität oder barrierefreies Bauen.“ Der Tourismus werde dabei „selbstverständlich mitgedacht“, heißt es in der Antwort weiter.