Energiepreispauschale für Studenten und Fachschüler
Berlin: (hib/PK) Der 23. Bericht der Bundesregierung nach Paragraf 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) liegt dem Bundestag als Unterrichtung vor. Er umfasst die Jahre 2021 und 2022, wie aus der Vorlage (20/9870) hervorgeht.
Laut Gesetz sind „die Bedarfssätze, Freibeträge sowie die Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach Paragraf 21 Absatz 2 alle zwei Jahre zu überprüfen und durch Gesetz gegebenenfalls neu festzusetzen. Dabei ist der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, den Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie der finanzwirtschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung hat hierüber dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zu berichten.“
In den Berichtszeitraum fällt den Angaben zufolge ein Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro für Studenten, Fachschüler und Berufsfachschüler. Die entsprechende Rechtsgrundlage trat zum 21. Dezember 2022 in Kraft. Mehr als 3,55 Millionen Antragsberechtigte an mehr als 4.500 Ausbildungsstätten konnten die Einmalzahlung nach einer Pilotphase ab dem 28. Februar 2023 und bundesweit ab dem 15. März und bis zum 2. Oktober 2023 beantragen. Es wurden dem Bericht zufolge rund 2,84 Millionen Anträge bewilligt und insgesamt mehr als 568 Millionen Euro ausgezahlt.