Transparente Gestaltung der InfraGO-Finanzierung
Berlin: (hib/HAU) Die Überlegungen der Bundesregierung hinsichtlich einer transparenten Gestaltung der Finanzierung der geplanten gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft (InfraGo) innerhalb des Bahnkonzerns sind noch nicht abgeschlossen. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/9806) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/8539) hervor.
„Die Bundesregierung prüft aktuell intensiv, welche Auswirkungen sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und den Bundeshaushalt insgesamt ergeben“, heißt es in der Vorlage.
Die Nettofinanzschulden der Deutschen Bahn AG (DB AG) beziffert die Regierung auf Nachfrage der Unionsfraktion auf rund 30,3 Milliarden Euro (Stand: 30. Juni 2023). Die Bundesregierung geht der Antwort zufolge davon aus, dass dieser Wert zum Jahresende 2023 deutlich unterhalb des in der Frage der Unionsfraktion genannten Wertes von 40 Milliarden Euro liegen wird.
Die Verschuldung des DB-Konzerns werde seitens der Bundesregierung laufend im Rahmen der Beteiligungsführung überwacht, heißt es weiter. Die Angemessenheit von Schulden sei relativ zur Ertragskraft eines Unternehmens zu sehen. Somit sei die Verbesserung der operativen Ergebnislage der DB AG als wichtiger Beitrag zur Tragfähigkeit beziehungsweise Reduzierung der Verschuldung unabdingbar. „Der DB-Konzern hat seine Anstrengungen intensiviert und die Maßnahmen zur Verbesserung von Leistungsfähigkeit, Effizienz und Qualität ausgeweitet“, heißt es in der Antwort.
Die Kosten für die anstehenden Generalsanierungen bis zum Jahr 2030 kann die Regierung aktuell noch nicht abschließend beziffern. Die Finanzierung der Hochleistungskorridore solle Bestandteil des derzeit verhandelten Nachtrags zur LuFV III (Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung) sowie gegebenenfalls künftiger Folgevereinbarungen werden.
Zur Beantwortung der Frage, wie diese zusätzlichen Kosten finanziert werden sollen, verweist die Bundesregierung ebenfalls auf die aktuelle Prüfung der Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023. Was die von der DB AG bereits im Jahr 2023 in Vorbereitung für die Generalsanierung auf eigenes Risiko vorfinanzierten Kosten angeht, so wird auf den Regierungsentwurf der Novelle des Gesetzes über den Ausbau der Schienenwege des Bundes (BSWAG) verwiesen. Darin sei vorgesehen, „dass Vorleistungen der DB AG aus dem Jahr 2023 ersetzt werden können“, schreibt die Bundesregierung.