Bundesförderung von Sportstätten
Berlin: (hib/MIS) Bau und Erhalt von Sportstätten für den Vereins- und Breitensport liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kommunen, für deren Finanzausstattung die Länder zuständig sind. Das schreibt die Bundesregierung in der Vorbemerkung ihrer Antwort (20/9797) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/9248) zur Bundesförderung von Sportstätten. Wie die Regierung weiter erklärt, kann der Bund den Ländern und Kommunen bei dieser Aufgabe aber mit Programmen aus den Bereichen Städtebau und Klimaschutz unter die Arme greifen.
Gegenwärtig zum Beispiel könne sie Sportstätten mit den Programmen der Städtebauförderung „Lebendige Zentren, “Sozialer Zusammenhalt„ sowie “Wachstum und nachhaltige Erneuerung„ oder auch mit dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN), über das Infrastrukturprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützen.