21.12.2023 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 964/2023

Verteilung der Eingliederungsmittel auf Jobcenter

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht, dass es ein Ungleichgewicht bei den Budgets für Eingliederungsleistungen zwischen Jobcentern in Ballungsräumen und Jobcentern in anderen Regionen gibt. Das schreibt sie in einer Antwort (20/9813) auf eine Kleine Anfrage (20/9012) der AfD-Fraktion.

Bei der Verteilung der Eingliederungsmittel würden zur Ermittlung der Anteile je Jobcenter Ergebnisse der Grundsicherungsstatistik genutzt und die Eingliederungsmittel auf Basis der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verteilt, erläutert die Regierung. Bei der Hälfte der Eingliederungsmittel werde ergänzend der „Problemdruckindikator“ berücksichtigt. „Ergänzendes Verteilungskriterium ist dabei die Grundsicherungsquote, also das Verhältnis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis zum Renteneintrittsalter. Für Jobcenter mit einer im Vergleich zum bundesweiten Wert höheren oder niedrigeren Grundsicherungsquote wird bei der Verteilung der Mittel ein Zu- beziehungsweise Abschlag in Höhe von 25 Prozent der Abweichung zum bundesdurchschnittlichen Wert berücksichtigt.“ Bei der anderen Hälfte der Eingliederungsmittel werde ergänzend der „Strukturindikator“ berücksichtigt. Ergänzendes Verteilungskriterium dabei sei das Verhältnis der Langzeitleistungsbeziehenden zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Für Jobcenter mit einem im Vergleich zum bundesweiten Wert höheren oder niedrigeren Anteil werde auch hier ein Zu- beziehungsweise Abschlag in Höhe von 25 Prozent der Abweichung zum Bundesdurchschnitt berücksichtigt, erläutert die Regierung die gängige Praxis.

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