Geringere Leistungen für Asylbewerber
Berlin: (hib/CHE) Die CDU/CSU-Fraktion fordert in einem Antrag (20/9740) niedrigere Leistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Rechtliche Spielräume dafür müssten genutzt werden, so die Fraktion.
Unter anderem soll die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür schaffen, die Bezugsdauer der niedrigeren Leistungen nach dem AsylbLG von 18 Monaten auf 36 Monate zu verlängern. Die vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und die Einführung einer möglichst bundeseinheitlichen Bezahlkarte soll zur Regel gemacht werden, Rücküberweisungen in Herkunftsländer sollen nicht mehr erlaubt sein. Solange eine Ausreisepflicht besteht und eine Ausreise tatsächlich und rechtlich möglich ist, soll eine Leistungskürzung auf das physische Existenzminimum stattfinden. Für Geduldete soll es lediglich eine zweiwöchige Überbrückungsleistung nebst Reisebeihilfe geben, wenn ein Schutzstatus aus dem EU-Ausland oder einem leicht erreichbaren Drittstaat vorliegt. Außerdem soll es schnellere Sanktionsverfahren geben, indem die Verhängung von Sanktionen nach dem AsylbLG mit ausländer- und asylrechtlichen Fragestellungen gekoppelt wird.