Bundesregierung legt 14. Tierschutzbericht vor
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung hat den 14. Tierschutzbericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft als Unterrichtung (20/9860) vorgelegt. Mit dem Bericht wird alle vier Jahre ein Überblick über den Stand des Tierschutzes gegeben. Das vorliegende Dokument deckt die Jahre 2019 bis 2022 ab und fasst Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene zur Verbesserung des Tierschutzes zusammen.
Exemplarisch sei die Einführung einer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung, deren Rechtsgrundlage im Jahr 2023 in Kraft getreten ist. Besonders hervorzuheben bei den Vorhaben des Berichtszeitraums sei außerdem das Verbot des Kükentötens, die praxistaugliche Umsetzung des wirksam gewordenen Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration inklusive Forschung zu alternativen Verfahren (Immunokastration, Ebermast), die Ergänzung von Anforderungen an die Haltung von Sauen, die Überarbeitung der Tierschutzhundeverordnung sowie das Anheben des Mindesttransportalters von Kälbern.
Vor allem mit diesen Themenbereichen befasse sich die derzeitige Bundesregierung intensiv, um die vorliegenden Vorgaben und Anforderungen an den aktuellen Erkenntnisstand aus Wissenschaft und Praxis anzupassen. Zusammenfassend lasse sich festhalten, dass die im Berichtszeitraum begonnenen Projekte und Fortschritte im Bereich des Tierschutzes weiterverfolgt und ausgebaut werden sollen. Leitplanke für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes sei dabei insbesondere der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode, in dem zahlreiche Vorhaben in diesem Bereich vereinbart seien.
Aktuell stünden derzeit die Ausweitung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf weitere Lebensmittel und die Außer-Haus-Verpflegung sowie ambitionierte Änderungen und Anpassungen der tierschutzrechtlichen Regelungen im Fokus - national, wie auf EU-Ebene. Der Schutz von Tieren „wird auch künftig keinem Stillstand unterliegen“, schreibt die Bundesregierung.