Treffen von Regierung und Verfassungsrichtern am 8. November
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat vom Termin der Urteilsverkündung zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 durch die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 2023 erfahren. Das teilt sie in ihrer Antwort (20/9670) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/9411) mit. Mit Urteil vom 15. November 2023 hatte das Gericht das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt.
Die Fraktion hatte in ihrer Anfrage auf ein Abendessen der Bundesregierung mit Verfassungsrichtern vor dieser Entscheidung des Gerichts Bezug genommen. Die Regierung bestätigt in ihrer Antwort, dass am 8. November, eine Woche vor der Urteilsverkündung, ein Treffen von Vertretern der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts stattfand. Daran hätten auf Regierungsseite neben dem Bundeskanzler und dem Chef des Bundeskanzleramtes die Bundesminister Robert Habeck, Nancy Faeser, Marco Buschmann, Hubertus Heil, Cem Özdemir, Lisa Paus, Volker Wissing und Svenja Schulze teilgenommen, außerdem die Leiterin der zuständigen Fachabteilung des Bundeskanzleramtes. Auf Seiten des Gerichts hätten alle Richterinnen und Richter sowie der Direktor beim Bundesverfassungsgericht teilgenommen.
Auf die Frage nach den Gesprächsthemen nennt die Bundesregierung Impulsvorträge mit den Titeln „Krise als Motor der Staatsmodernisierung“ sowie „Generationengerechtigkeit: Politisches Leitbild und Verfassungsprinzip“. Bei einem Stehempfang zu Beginn der Veranstaltung seien auch individuelle Gespräche geführt worden. Wie es in der Anwort weiter heißt, habe man mit dem Treffen an eine langjährige Tradition der Begegnungen der Verfassungsorgane, die in unregelmäßigen Abständen stattfinden, angeknüpft.