Ausschuss billigt Haushaltsfinanzierungsgesetz
Berlin: (hib/BAL) Der Haushaltsausschuss hat am Donnerstagabend mit den Stimmen der Fraktionen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP den Entwurf für den zweiten Teil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes (20/8298) gebilligt, der Änderungen für das Jahr 2024 betrifft. Dieser veränderte Entwurf sieht nun unter anderem vor, dass die Einkommensgrenze, bis zu der ein Anspruch auf Elterngeld besteht, sinkt. Konkret sollen künftig Personen mit gemeinsamen Elterngeldanspruch ab einem Einkommen von mehr als 175 000 Euro kein Elterngeld mehr erhalten, für Alleinerziehende wird die Einkommensgrenze auf 150.000 Euro reduziert. Nicht mehr möglich wird dem Gesetzentwurf zufolge bis auf Ausnahmen sein, das beide Elternteile gleichzeitig nach dem 12. Lebensmonat des Kindes das Basiselterngeld beziehen.
Stärker als bisher geplant erhöht wird der CO2-Preis, also der Aufschlag auf Sprit, Heizöl und fossiles Gas. Dieser auf jede emittierte Tonne CO2 anfallende Preis soll nun von derzeit 30 Euro auf 45 Euro im Jahr 2024 steigen. Das entspricht dem ursprünglichen Erhöhungsplan der Großen Koalition von Union und SPD aus der vergangenen Wahlperiode. Die Ampel-Koalition wollte den Erhöhungspfad angesichts hoher Energiepreise verlangsamen und hatte bisher für 2024 einen Preis von 40 Euro vorgesehen. 2025 soll der Preis dann auf 55 statt wie bisher geplant 45 Euro steigen.
Bleiben soll es bei der im November von der Bundesregierung angekündigten Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,50 Euro je Megawattstunde. Die Koalitionsfraktionen gehen davon aus, dass die Änderungen bei der Stromsteuer insgesamt den Bundeshaushalt mit 3,25 Milliarden Euro belasten. Entlastungen beim Strompreis soll es befristet auch für Unternehmen geben. Der Spitzenausgleich läuft Ende des Jahres aus.
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten ferner für Änderungen des Zweiten, Dritten und Neunten Buches Sozialgesetzbuchs. Dies soll den Bundeshaushalt ab 2025 um 900 Millionen Euro jährlich entlasten, zulasten der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Beitragssatzstabilität bei der BA sei jedoch nicht gefährdet, schreiben die Koalitionsfraktionen.
Künftig sollen für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht mehr die Jobcenter zuständig sein, sondern die Arbeitsagenturen. Auch die Bewilligungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit der BA als Rehabilitationsträger soll dem Gesetzentwurf zufolge von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übergehen.
Aufgelöst werden soll das Sondervermögen Digitale Infrastruktur, Stichtag dafür ist der 30. März 2024. Das vorhandene Vermögen soll in den Bundeshaushalt 2024 fließen. Für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) wird als Zweck neben dem Klimaschutz auch ausdrücklich die Mikroelektronik und die Schiene genannt.
Das Haushaltsfinanzierungsgesetz sieht ferner vor, dass es künftig der Zustimmung des Haushaltsausschusses bedarf, wenn es in Ressorts zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 100 Millionen Euro kommt. Außerdem sind neue Regeln für die Beteiligung der Haushaltspolitiker bei Entscheidungen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im Gesetzentwurf enthalten, ebenso für Zuwendungen an Kommunen bis sechs Millionen Euro.
Für den Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Auf Ablehnung stieß er bei den Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD. Am Freitagmorgen steht das Thema auf der Agenda des Plenums des Bundestags.