Aufnahme von Schutzbedürftigen ohne Asylverfahren
Berlin: (hib/STO) Im Zeitraum von 2017 bis zum 30. Juni 2023 sind laut Bundesregierung 22.038 Schutzbedürftige in Deutschland nach Paragraf 23 Absatz 2 und 4 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9596) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/9302) weiter ausführt, handelte es sich dabei um die Aufnahme bestimmter Ausländergruppen zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen Deutschlands und die Aufnahme von Resettlement-Flüchtlinge. In beiden Fällen seien dies Schutzbedürftige, die in Deutschland grundsätzlich kein Asylverfahren durchlaufen. Im genannten Zeitraum seien Einreisen aus der Türkei, Ägypten, Kenia, Griechenland, Äthiopien, Libanon, Jordanien sowie über den Evakuierungsmechanismus des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) aus Libyen über Niger erfolgt.