Antwort zu Parteispenden von Firmen mit Staatsbeteiligung
Berlin: (hib/BAL) Für Parteien sind Spenden von Unternehmen tabu, wenn diese zu mehr als 25 Prozent in öffentlicher Hand sind. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9574) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/9205). Die Abgeordneten wollten wissen, wie sich Spenden solcher Unternehmen auf die einzelnen Parteien verteilen und inwiefern sie in Übereinstimmungen mit den gesetzlichen Regelungen des Parteiengesetzes und den Compliance-Richtlinien der jeweiligen staatlichen Unternehmen stehen.
„Für den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung wird entsprechend Fehlanzeige hinsichtlich von Parteispenden durch Bundesunternehmen (unmittelbare Mehrheitsbeteiligungen) vermeldet“, beantwortet die Bundesregierung diese Frage. Dies gelte ebenfalls für Spenden an einzelne parlamentarische Mandatsträger.