07.12.2023 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 921/2023

Regierung zum Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“

Berlin: (hib/CHA) Zu den umgesetzten Maßnahmen und erreichten Zielen des Zukunftsvertrages „Studium und Lehre stärken“ liegen der Bundesregierung bisher keine Kenntnisse vor. Das geht aus einer Antwort (20/9521) auf eine Kleine Anfrage (20/9123) der Fraktion Die Linke hervor. Bisher haben die Länder in ihren Verpflichtungserklärungen zum Zukunftsvertrag landesspezifische Ziele für den bedarfsgerechten Erhalt von Studienkapazitäten und den Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen definiert, schreibt die Bundesregierung. Maßnahmen, die durch den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre“ finanziert werden, sollen im Januar 2025 erstmals durch die Bundesländer bewertet werden. Auch der Wissenschaftsrat werde dann regelmäßig Evaluationen durchführen.

Der Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ löste 2020 den Hochschulpakt ab und soll flächendeckend zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre beitragen.

Marginalspalte