06.12.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 920/2023

Aufnahme ukrainischer Patienten im „Kleeblattverfahren“

Berlin: (hib/STO) Über die Aufnahme von Patienten aus der Ukraine in Deutschland im Rahmen des sogenannten Kleeblattverfahrens berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9536) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/9175). Danach wurden mit Stand vom 17. November 2023 insgesamt 928 Patienten sowie zirka 300 Begleitpersonen über das Kleeblattverfahren nach Deutschland evakuiert. Das Verfahren wurde laut Bundesregierung in Folge der Corona-Pandemie im Jahre 2020 für die notwendige nationale Patientenverteilung entwickelt und bereits während der Pandemie mit der Öffnung für die Übernahme von Patienten aus dem Ausland als deutsches Hilfsleistungsinstrument etabliert.

Wie die Bundesregierung ausführt, ist die Entlastung des ukrainischen Gesundheitssystems durch einen strategischen Patiententransport nach Deutschland „eine der wichtigsten und auch erfolgreichsten zivilen deutschen Unterstützungsleistungen für die Ukraine“. Mit der Aufnahme und Behandlung der bislang mehr als 900 Patienten habe Deutschland im internationalen Vergleich „mit Abstand den größten Beitrag bei der im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens koordinierten Evakuierung von ukrainischen Patienten in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union geleistet“. Zudem habe die Bundesrepublik von Beginn an neben Zivilpersonen auch Militärangehörige zur medizinischen Behandlung aufgenommen. Bereits einen Monat nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sei der erste ukrainische Patient am 24. März 2022 im Rahmen des Kleeblattverfahrens nach Deutschland evakuiert worden.

Dabei beschränkt sich im Verfahren die Zuständigkeit des Bundes laut Vorlage auf die Koordinierung des Transports aus dem Ausland bis zur Aufnahme des Patienten im zur Behandlung bestimmten deutschen Krankenhaus und die vorangehende Abstimmung mit den Ländern hinsichtlich der dort bestehenden Aufnahmekapazitäten unter Berücksichtigung der im Einzelfall erforderlichen Behandlung. Fragen und Verantwortlichkeit für die eigentliche Behandlung, Unterbringung und Betreuung der Patienten und Begleitpersonen fallen den Angaben zufolge in die Zuständigkeit der aufnehmenden Krankenhäuser beziehungsweise in den Ländern zuständigen Stellen.

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