06.12.2023 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 919/2023

Zwischenlagerung der Asse II-Abfälle

Berlin: (hib/AHE) Die im Rahmen des Auswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle untersuchten Standorte werden auch auf deren Eignung zur Endlagerung der aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholten Abfälle geprüft. Das geht aus der Antwort (20/9520) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9129) der zwischenzeitlich aufgelösten Fraktion Die Linke hervor.

Die rückgeholten Abfälle aus der Schachtanlage Asse II müssten daher gegebenenfalls einer zeitlich an die Dauer des Standortauswahlverfahrens angepassten Zwischenlagerung zugeführt werden.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) habe dargelegt, dass ein Asse-nahes Zwischenlager aus Gründen des Strahlenschutzes und der Abfalllogistik die beste Lösung darstellt. Für das Bundesumweltministerium sei die von der BGE vorgebrachte Argumentation nachvollziehbar und überzeugend. „Eine Asse-ferne Zwischenlagerung hätte im Ergebnis keinen Mehrwert. Vielmehr würde sie zu einer weiteren und signifikanten Erhöhung der bereits vorhandenen Komplexität des Projekts führen.“

Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle sei nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu errichten und zu betreiben. Bunker- und Tunnelanlagen aus früheren Epochen, die für andere Nutzungszwecke errichtet wurden, schieden deshalb aus, so die Bundesregierung.

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