Umsetzung von Maßnahmen des Masterplans Freizeitschifffahrt
Berlin: (hib/HAU) Die Umsetzung der im Jahr 2021 von der Bundesregierung im Masterplan Freizeitschifffahrt formulierten Maßnahmen mit den Handlungsfeldern Infrastruktur, Schifffahrt, Digitalisierung, Umwelt sowie Kommunikation und Kooperation wird „im Rahmen der verfügbaren Ressourcen kontinuierlich verfolgt“. Das macht die Regierung in ihrer Antwort (20/9484) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8986) deutlich.
Ein wesentlicher Bestandteil des Masterplans sei ein breiter Dialog- und Beteiligungsprozess, der bereits im Rahmen des Wassertourismuskonzepts kommunale Verwaltungen, Verbände, Vereine und Unternehmen aus der Sport- und Freizeitschifffahrt informiert und in die inhaltliche Aufstellung des Masterplanes Freizeitschifffahrt mit einbezogen habe. Der Prozess werde weiter fortgesetzt.
Zu den bereits umgesetzten Maßnahmen gehören laut Bundesregierung beispielsweise die Änderung des Paragraf 1 Bundeswasserstraßengesetz (Aufnahme der Freizeitschifffahrt in die Definition des allgemeinen Verkehrs), die Bildung von Organisationseinheiten im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) speziell für die Aufgabenerfüllung in Zusammenhang mit der Erhaltung und Entwicklung der Freizeitwasserstraßen sowie die Einführung einer in Zusammenarbeit mit allen Stakeholdern entwickelten App (ELWISgo) des Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS).
BMDV und WSV arbeiteten aktuell gemeinsam an der zukünftigen systematischen Erfassung von Verkehrsdaten im Bereich der Freizeitwasserstraßen, heißt es weiter. Für die Bootsumsetzungsanlagen sei eine bundesweite Evaluierung durchgeführt worden. Außerdem sei von der WSV eine Ausweitung der Automatisierung sowie Fern- und Selbstbedienung von Schleusen vorangetrieben worden, um an Freizeitwasserstraßen einen bedarfsgerechten und zuverlässigen Schleusenbetrieb zu gewährleisten.