Linke scheitert mit Antrag zu Ende von Netzsperren
Berlin: (hib/LBR) Ein Antrag der Linksfraktion (20/2080), in dem diese ein Ende von Netzsperren durch Internetprovider und andere Zugangsanbieter unter Umgehung der Gerichte fordert, hat am Mittwochnachmittag im Digitalausschuss des Bundestages keine Mehrheit gefunden. Das Gremium lehnte den Antrag, über den der Bundestag am Donnerstag abschließend entscheiden will, mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab.
Netzsperren seien ein ebenso „untaugliches wie bedenkliches Instrument“ zur Bekämpfung illegaler Inhalte, führt die Linksfraktion zur Erklärung an. Sie seien entweder leicht zu umgehen oder erforderten tiefe Eingriffe in die Infrastruktur des freien Internets. Besser sei es stattdessen, illegale Inhalte zu löschen.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in dem Antrag auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach Netzsperren nur noch erlaubt sein sollen, wenn ein Gericht diese anordnet. Auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung zudem dafür einsetzen, dass Netzsperren „ausnahmslos als unzulässige Verletzung der Netzneutralität“ eingeordnet werden. Behörden und Gerichte sollten zumindest nicht mehr durch das europäische Recht zur Anordnung von Netzsperren angehalten werden, schreiben die Abgeordneten im Antrag.