Baurechtliche Unterstützung für Clubs und Festivals
Berlin: (hib/VOM) Mit der Mehrheit aller anderen Fraktionen hat der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch einen Antrag der Fraktion Die Linke (20/8854) abgelehnt, in dem eine verstärkte Unterstützung für Clubs und Festivals verlangt wurde. Die Fraktion spricht sich in dem Antrag unter anderem dafür aus, Livemusikspielstätten und die Club- und Festivalkultur in der Kulturförderung des Bundes angemessen zu berücksichtigen, dem Festival-Förder-Fonds eine Finanzierung in Höhe von zehn Millionen Euro jährlich zu sichern, Clubs und Festivals bei Vergünstigungen für stromintensive Industrien mit einzubeziehen und die Rückzahlung der Corona-Hilfen von Clubs über einen längeren Zeitraum zu stunden oder auf die Rückzahlung zu verzichten, wenn sie den Fortbestand der Kultureinrichtung bedroht.
Die Linke betonte in der Sitzung, auch in der Baunutzungsverordnung sollten Clubs anerkannt werden. Im Zuge der geplanten Baugesetzbuch-Novelle sollten bestimmte Einrichtungen unter Schutz gestellt werden, da etwa kleine Theater und Kleinkunstbühnen bedroht seien.
Trotz der Ablehnung lobten die übrigen Fraktionen das Anliegen des Antrags. Die SPD-Fraktion erinnerte daran, dass viele Aspekte bereits in einen von allen Fraktionen mitgetragenen Entschließungsantrag in der vergangenen Wahlperiode eingeflossen seien. Inzwischen sei man „große Schritte“ weitergekommen. In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zum Haushalt 2024 seien drei Millionen Euro für einen Bundesschallschutzfonds bereitgestellt worden. Im Hinblick auf die Änderung der Baunutzungsverordnung sei es wichtig, so die Fraktion, dass diese praxistauglich sei und von den Kommunen angewendet werden könne. Man werde mit der Baugesetzbuch-Novelle zu einem guten Ergebnis kommen, zeigte sich die SPD zuversichtlich.
Die Unionsfraktion stellte fest, dass ein Lösungsansatz noch nicht richtig gefunden sei. Die heranrückende Wohnbebauung müsse sich darauf einrichten, wenn ein Club „schon vorher da war“. Die Menschen beklagten die Lautstärke und bekämen nach der Technischen Anleitung (TA) Lärm Recht. Die Fraktion sprach sich dafür aus, bereits bestehende Clubs zu sichern. Die Kommunen müssten damit umgehen, was nicht einfach sei, es müssten Gespräche geführt werden. Die Union äußerte die Hoffnung, dass das Thema auch bei der anstehenden Baugesetzbuch-Novelle adressiert wird.
Die hohe Bedeutung von Clubs und Livespielstätten unterstrichen auch Bündnis 90/Die Grünen. Die Kulturbranche sei ein wirtschaftlicher Faktor und schaffe Arbeitsplätze. Mit der derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen Änderung der TA Lärm werde ein entscheidender Schritt gemacht. Die Baunutzungsverordnung ist nach Ansicht der Fraktion kein Allheilmittel für die Clubs, da es die kommunale Planungshoheit gebe. Geplant sei, die Zulässigkeit von Clubs in der Verordnung auszuweiten auf Mischgebiete und urbane Gebiete.
Die AfD verwies auf ihren von den übrigen Fraktionen abgelehnten Antrag, den reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie auf Getränke auszuweiten, was das Clubsterben aufhalten würde. Die FDP-Fraktion nannte die Club-Szenerie eine Bereicherung für alle Menschen, die erhaltenswert sei. Wenn Clubs in einem Mehrfamilienhaus untergebracht seien, in dem auch Schichtarbeiter und junge Familien wohnten, sei die Konfliktlösung nicht einfach. Nicht alles könne mit Geld geklärt werden. Die Bundesregierung ergänzte, viele Fragen könnten nicht allein im Bauplanungsrecht geregelt werden. Vor Ort könnten die Kommunen eigenständig handeln und Konflikte planerisch regeln.