Bundesregierung ändert Außenwirtschaftsverordnung
Berlin: (hib/EMU) Per Verordnung (20/9010) nimmt die Bundesregierung Änderungen an der Außenwirtschaftsordnung vor. Dadurch sollen unter anderem Verwaltungsakte sowohl schriftlich als auch elektronisch erlassen werden können. Bislang war im Außenwirtschaftsrecht für den Erlass von Verwaltungsakten grundsätzlich die Schriftform vorgeschrieben. Dies stellt nach Ansicht der Bundesregierung ein „erhebliches Hindernis für die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren dar“.
Weiter werden die Vorschriften über die Anforderungen an die Angaben bei Ausfuhranmeldungen an europarechtliche Vorgaben angepasst und die seit 1999 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erstellten Statistiken über die Einfuhren von Erdgas nach Deutschland eingestellt. Es könne auf Statistiken der Bundesnetzagentur und des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen werden.
Zudem wird die für die Lieferung von Rüstungsgütern nach Russland geltende Ausnahme vom Waffenembargo für Altverträge mit dem Beschluss des Europäischen Rates vom 8. April 2022 zur Änderung des Beschlusses über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufgehoben.
Der Rat der Europäischen Union hat angesichts der völkerrechtswidrigen Aggression Russlands gegen die Ukraine weitere restriktive Maßnahmen gegen Russland beschlossen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, Vorschriften für Sanktionen bei Verstößen gegen die beschlossenen Verbote festzulegen.
Mit der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung wird überdies eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Entwicklungs- und Herstellungstechnologie für Polymethacrylimid-Hartschäume eingeführt. Außerdem sind die im Jahr 2022 vereinbarten Änderungen in der Liste der Rüstungsgüter des internationalen Wassenaar Abkommens zu berücksichtigen.