Recht auf schnelles Internet: Details zum Umsetzungsstand
Berlin: (hib/LBR) Zwischen 1. Juni 2022 und 31. Dezember 2022 haben die Bundesnetzagentur 1.768 Eingaben über mögliche Unterversorgungen gemäß der Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung erreicht. Die meisten dieser Meldungen stammten aus Niedersachen (369), Nordrhein-Westfalen (333) und Bayern (253). Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/9436) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/9083) hervor. Die wenigsten Meldungen stammten aus Hamburg (17), dem Saarland (12) und Bremen (8). Bei 1.678 Eingaben konnte eine Unterversorgung nicht festgestellt werden.
Zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Oktober 2023 erreichten die Bundesnetzagentur den Angaben der Bundesregierung zufolge 2.405 Eingaben. Die meisten Meldungen entfielen auf Bayern (599 Meldungen), Baden-Württemberg (401) und Niedersachsen (350). Bei 1.523 dieser Eingaben konnte die Bundesnetzagentur keine Unterversorgung feststellen, schreibt die Bundesregierung in der Antwort weiter.