Details zur Wanderausstellung des Justizministeriums
Berlin: (hib/SCR) Details zur Standortauswahl für die Wanderausstellung „Die Rosenburg - Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“ des Bundesministeriums der Justiz sind Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (20/9057) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8745). Die Fraktion hatte sich unter anderem danach erkundigt, warum die Ausstellung im Sommer 2019 am Supreme Court of the State New York gezeigt worden war. Die Bundesregierung führt dazu aus, dass bei der Auswahl der Standorte „auf solche zurückgegriffen, die bereits in der jeweiligen Stadtkultur etabliert sind“. Demnach sollte so eine breite Öffentlichkeit und Resonanz in der Presse erreicht werden. Für den Supreme Court habe sich die verfügbare Fläche angeboten. „Des Weiteren wurde durch den Standort eine große Anzahl an Juristinnen und Juristen (Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Anwältinnen und Anwälte) aber auch Besucher und Besucherinnen des Gebäudes auf die Ausstellung aufmerksam“, heißt es weiter. Ferner schlüsselt die Bundesregierung in der Antwort Kosten der Ausstellung vor Ort auf.