Attraktivere Gestaltung von Freiwilligendiensten gefordert
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die Stärkung der Attraktivität von Freiwilligendiensten ein. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition der Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen sowie sie den Länderparlamenten zuzuleiten und den Fraktionen des Bundestags zu Kenntnis zu geben, „soweit es darum geht, Freiwilligendienste attraktiver zu gestalten und die Finanzierung sicherzustellen“.
In der öffentlichen Petition (ID 150963) wird verlangt, die Freiwilligendienste im In- und Ausland attraktiver zu machen, da diese die Zivilgesellschaft stärken und das Interesse an lebenslangem Engagement wecken könnten. Dieses gesellschaftliche Potential wird aber aus Sicht der Petentin viel zu wenig genutzt. Nicht alle Menschen hätten die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst zu leisten, da die Teilnahme zu oft vom finanziellen Hintergrund der Person abhängig sei, heißt es in der Eingabe. Gleichzeitig fehle es gesellschaftlich an der nötigen Anerkennung und Wertschätzung für Freiwilligendienstleistende. Deshalb benötigten Freiwilligendienstleistende ein deutlich höheres Taschengeld, angelehnt an den BAföG-Höchstsatz sowie einen Inflationsausgleich, schreibt die Petentin.
Da der Freiwilligendienst viel Mobilität verlange und es lediglich Fahrtkostenerstattungen gebe, plädiert die Petentin zudem für die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung von Nah- und Fernverkehr. Die Petition hatte mehr als 90.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden und wurde daher schon Mitte September in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung betont der Ausschuss, dass mit dem Engagement der Freiwilligendienstleistenden für das Allgemeinwohl im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz „ein herausragender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt erbracht wird“. Deshalb sei es grundsätzlich erforderlich, die für die Freiwilligendienste geltenden Rahmenbedingungen so auszugestalten, „dass für ein nachfrageorientiertes, ausreichendes Platzangebot sowie für Konditionen gesorgt wird, die auf Dauer eine hohe Attraktivität der Freiwilligendienste gewährleisten“.
Bund und Länder seien daher im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und Möglichkeiten dazu aufgerufen, für eine hinreichende staatliche Finanzierung sowie für eine attraktive und insbesondere sozial gerechte Ausgestaltung der Freiwilligendienste Sorge zu tragen, heißt es in der Vorlage. Im Lichte der öffentlichen Beratung der Petition hält der Ausschuss diese, auch im Hinblick auf die parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushaltes 2024, für geeignet, in die entsprechenden politischen Entscheidungsprozesse mit einbezogen zu werden. Dies gelte auch für den von der Bundesregierung angekündigten Entwurf eines Gesetzes zur grundsätzlichen Ermöglichung von Teilzeit und zur Anhebung der gesetzlich festgelegten Obergrenze des Taschengeldes in den Freiwilligendiensten.
Ebenfalls einstimmig verabschiedet wurde die Beschlussempfehlung zu einer weiteren öffentlichen Petition (ID 129958), in der die Übernahme der Fahrtkosten zur Einsatzstelle in den Freiwilligendiensten gefordert wird. Die Abgeordneten votierten dafür, die Eingabe der Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ zu überweisen sowie sie den Länderparlamenten zuzuleiten und den Fraktionen des Bundestags zu Kenntnis zu geben, „soweit die Anfahrtskosten für den Arbeitsweg unabhängig vom Taschengeld der Freiwilligen von Bund und Ländern übernommen werden sollten“.