15.11.2023 Klimaschutz und Energie — Ausschuss — hib 856/2023

Ausschuss berät Strompreispaket der Bundesregierung

Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 15. November 2023 mit dem Bericht der Bundesregierung zum „Strompreispaket für das produzierende Gewerbe - Beschluss der Bundesregierung - sowie Kraftwerksstrategie“ befasst. Wie der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, habe sich die Bundesregierung am 9. November 2023 auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland für die nächsten fünf Jahre verständigt, das jetzt „schnellstmöglich umgesetzt werden soll“. Das Entlastungspaket enthält im wesentlichen drei Punkte. Der Bericht der Regierung, der dem Ausschuss schriftlich vorlag, fasst die vereinbarten Maßnahmen zur Entlastung des produzierenden Gewerbes und der Industrie wie folgt zusammen:

Zum einen soll die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe für fünf Jahre (in den Jahren 2024 bis 2028) auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,5 EUR/MWh bei gleichzeitiger Erhöhung der Begünstigtenzahl abgesenkt werden. Das zusätzliche Entlastungsvolumen liegt bei rund. 3,25 Milliarden Euro jährlich. Die Steuervergünstigung soll ab 2026 nur gewährt werden, wenn die Finanzierung im Bundeshaushalt abgebildet werden kann.

Zum zweiten soll die Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen ausgeweitet und die ergänzenden Beihilfe ( „Super Cap) für besonders stromintensive Unternehmen “ um fünf Jahre verlängert werden. Zudem sind eine Streichung des von den Unternehmen zu tragenden Sockelbetrags und der Wegfall des geltenden Selbstbehalts in Höhe von 1 GWh pro Anlage vorgesehen. Aktuell beträgt der Selbstbehalt rund 39.000 Euro pro Anlage.

Drittens hatte sich die Bundesregierung Anfang Oktober bereits darauf verständigt, die Übertragungsnetzentgelte für das Jahr 2024 zu stabilisieren. Diese Maßnahme soll allen Stromverbraucherinnen und Stromverbrauchern zugute kommen und damit auch dem produzierenden Gewerbe.

Fragen der Abgeordneten in der nachfolgenden Debatte im Ausschuss bezogen sich unter anderem darauf, ob und inwiefern die Maßnahmen einen beschleunigten Ausbau von erneuerbaren Energien förderten und wie die Abgrenzung des produzierendes Gewerbes von anderen aussehe.

Im zweiten Teil des Berichts der Bundesregierung geht es um einen Überblick zur Kraftwerksstrategie. Die Kraftwerksstrategie ziele darauf ab, bis zum Jahr 2030 in substantiellem Umfang neue, steuerbare Erzeugungskapazitäten zu schaffen für eine sichere und bezahlbare dekarbonisierte Stromversorgung, heißt es darin. Die neuen Wasserstoffkraftwerke würden - zusammen mit Elektrolyseuren und Kavernen - die wichtigen langfristigen Stromspeicher, die in Zeiten von wenig Wind und Sonne einspringen und treibhausgasneutral die Stromversorgung absicherten. Die Kraftwerksstrategie schließe bestehende und neue Instrumente ein. Zu den bereits bestehenden Instrumenten gehören das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie die Biomasse- und Biomethan-Ausschreibungen auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Zu den neuen Elementen der Kraftwerksstrategie gehörten insgesamt drei neue Ausschreibungen für die Errichtung von Wasserstoffkraftwerken. Dies seien die Ausschreibungen für sogenannte umrüstbare Wasserstoffkraftwerke, Sprinterkraftwerke und Hybridkraftwerke. Die Ausschreibungen für umrüstbare Wasserstoffkraftwerke sollen neuen Wasserstoffkraftwerken den Weg ebnen, die vorübergehend mit Gas betrieben werden können (bisher auch „H2-ready Gaskraftwerke“ genannt). Gefördert würden sowohl der Neubau von Kraftwerken als auch die Modernisierung bestehender (Erdgas-)Kraftwerke. Diese Kraftwerke müssen jedoch bis spätestens 2035 ihren Betrieb vollständig auf treibhausgasneutralen Wasserstoff umstellen. Insgesamt ist für Neubauten und Umrüstungen ein Ausschreibungsvolumen von 15 GW in den Jahren 2024 bis 2028 vorgesehen, wovon 6 GW für Neubauten reserviert sind. Neben den umrüstbaren Wasserstoffkraftwerken soll auch der Bau von Kraftwerken angereizt werden, die bereits von Beginn an vollständig mit grünem Wasserstoff betrieben werden.

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