Versorgung von Kriegsverletzten aus der Ukraine thematisiert
Berlin: (hib/STO) Die „Versorgung und Betreuung von Kriegsverletzten aus der Ukraine im Rahmen des Kleeblatt-Verfahrens“ thematisiert die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/9175). Wie sie darin ausführt, hat sich Deutschland nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 am Katastrophenschutzmechanismus der EU beteiligt und mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein sogenanntes sechstes „Kleeblatt“ eingeführt, um ukrainische Kriegsverletzte aufzunehmen.
Wissen will die Fraktion, seit wann das „Kleeblatt-Verfahren“ für Kriegsverletzte aus der Ukraine existiert und „welche genauen Schritte im Rahmen welcher Vereinbarungen“ damit geregelt sind. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele kriegsverletzte Patienten und ihre Angehörigen aus der Ukraine im Rahmen des Kleeblatt-Verfahrens nach Deutschland kamen.