AfD-Fraktion will Kontrollfunktion des Parlaments stärken
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Missachtung des parlamentarischen Fragerechts durch die Regierung (20/9224)vorgelegt. Danach soll das Strafgesetzbuch dahingehend geändert werden, dass die vorsätzlich falsche Erteilung einer Auskunft auf eine parlamentarische Anfrage durch Mitarbeiter der Exekutive unter Strafe gestellt wird. Die Strafandrohung orientiere sich an der Strafandrohung für eine falsche uneidliche Aussage vor Gericht (Paragraf 153 Strafgesetzbuch).
Wie die Fraktion in dem Entwurf schreibt, wird das parlamentarische Regierungssystem maßgeblich durch die Kontrollfunktion des Parlaments geprägt. Die Kontrolle der Regierung zähle deshalb zu den grundlegenden Aufgaben des Deutschen Bundestags. Jeder Abgeordnete sei verpflichtet, an der Kontrollfunktion des Bundestags mitzuwirken. Aus diesem Grund stünden ihm Informationsrechte gegenüber der Exekutive zu, insbesondere das parlamentarische Fragerecht. Erteile die Regierung einem Abgeordneten auf dessen Frage eine unrichtige Antwort, werde die Kontrollfunktion unterlaufen. Während die Behinderung des Bundestags unter Strafe gestellt sei und auch die Falschaussage von Angehörigen der Bundesregierung oder ihren Mitarbeitern vor Gericht nach allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen strafbar sei, fehle eine entsprechende Norm für die Behinderung des Abgeordneten in der Wahrnehmung seiner Aufgaben infolge einer falschen Auskunftserteilung durch die Bundesregierung.