Regulierung der Künstlichen Intelligenz im Urheberrecht
Berlin: (hib/SCR) Die CDU/CSU-Fraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage (20/9013) die Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz (KI) auf das Urheberrecht im Kulturbereich. In der Vorbemerkung verweisen die Fragesteller unter anderem auf die „disruptiven Auswirkungen“ der KI auf den Kultursektor. So seien „generative KI-Systeme“ ein weiteres Beispiel für den Druck „dem Künstlerinnen und Künstler sowie Rechteinhaber im Digitalen Zeitalter ausgesetzt sind“. Von der Bundesregierung will die Fraktion unter anderem wissen, welchen generellen Regulierungsbedarf „in Bezug auf die Gewährleistung des Schutzes von geistigem Eigentum beim Training generativer KI-Systeme“ sie sieht. Wissen wollen die Abgeordneten außerdem, für welche Fragen des Urheberrechts die Bundesregierung „eine zwingende Notwendigkeit sieht, “diese im AI Act zu regulieren, weil sie in der Urheberrichtlinie nicht ausreichend geregelt werden könnten„.