Regierung: Kein einheitliches Teilhabegeld geplant
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant derzeit keine Einführung eines bundesweit einheitlichen und nach Behinderungsgraden abgestuften Teilhabegeldes für alle Menschen mit Behinderungen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/9024) auf eine Kleine Anfrage (20/8716) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten hatten danach gefragt, weil sie kritisieren, dass die Leistungen für die betroffenen Menschen in den Bundesländern sehr stark voneinander abweichen.
Bereits im Beteiligungsprozess zur Reform der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sei als mögliche Option die Einführung einer bedürftigkeitsunabhängigen pauschalen Geldleistung für blinde, hochgradig sehbehinderte, taubblinde und gehörlose Menschen thematisiert worden, die sich an den jeweiligen Teilhabebedarfen orientieren sollte. Diskutiert worden sei ebenfalls ein Bundesteilhabegeld als reiner Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen und Mehraufwendungen ohne Anrechnung auf die Leistungen der Eingliederungshilfe als auch ein Bundesteilhabegeld, das vollständig oder teilweise auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angerechnet würde. „Mit dem BTHG wurde diese Idee nicht weiterverfolgt, stattdessen erfolgten zahlreiche Leistungsverbesserungen für Menschen mit Behinderungen“, schreibt die Regierung dazu.