Keine Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes
Berlin: (hib/CHA) Ein Antrag (20/7589) der CDU/CSU-Fraktion zur Flexibilisierung des Besserstellungsverbotes für gemeinnützige Forschungseinrichtungen hat im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch keine Mehrheit gefunden. Für den entsprechenden Antrag stimmten die CDU/CSU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die Linksfraktion. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP lehnten den Antrag ab.
Die Unionsabgeordneten forderten in dem Antrag unter anderem, dass gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die der Bund nicht institutionell fördert, vom sogenannten Besserstellungsverbot freigestellt werden. Dafür müsste die Bundesregierung das Wissenschaftsfreiheitsgesetz erweitern.
Bisher sieht das Besserstellungsverbot vor, dass die geförderten Einrichtungen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht besser vergüten dürfen als vergleichbare Angestellte aus dem öffentlichen Dienst. Die Unionsabgeordneten plädierten dafür, dass es Forschungseinrichtungen zukünftig freigestellt werden sollte, „finanzielle Mehrbedarfe bei Personalkosten selbst zu tragen“. Nur so könne die „massive Benachteiligung“ der gemeinnützigen Forschungseinrichtungen im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte unterbunden werden.