Ergänzungen des Wärmeplanungsgesetzes beraten
Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat am Mittwoch die Beratung des Regierungsentwurfs für ein Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, 20/8654) fortgesetzt. Der Fokus lag dabei auf Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Baugesetzbuches.
Dabei geht es zum einen darum, den Paragrafen 13b des Baugesetzbuches zu streichen und einen neuen Paragrafen 215a einzufügen. Nach Paragraf 13b konnten bisher Außenbereichsflächen unter bestimmten Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren ohne förmliche Umweltprüfung überplant werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 18. Juli 2023 diese Vorschrift für unwirksam erklärt, weil sie nicht konform sei mit EU-Recht. Der nun vorgeschlagene Paragraf 215a des Baugesetzbuches soll es nach dem Willen der Koalitionsfraktionen ermöglichen, begonnene Planverfahren nach Paragraf 13b geordnet zu Ende zu führen und abgeschlossene Pläne, die an einem beachtlichen Fehler leiden und damit unwirksam sind, im ergänzenden Verfahren in Kraft zu setzen.
Ein zweiter Änderungsantrag hat zum Ziel, die Privilegierung von Biomasseanlagen im Außenbereich durch befristete Sonderregelungen im Paragrafen 246d des Baugesetzbuches zu ergänzen. Vor allem die Befristung bis Ende 2028 war in einer Anhörung des Ausschusses von mehreren Sachverständigen kritisiert worden.
Die SPD-Fraktion zeigte sich erfreut, dass der Koalitionsvorschlag zur „Reparatur“ beim beschleunigten Verfahren im Außenbereich bei den Sachverständigen auf Anklang gestoßen war. Mit der Regelung könne nun Rechtssicherheit wieder hergestellt werden. Eine gute Lösung sei es auch, Reststoffe in der Landwirtschaft zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan zu verwerten anstatt sie zu deponieren und die Stromerzeugung in Blockheizkraftwerken im Außenbereich zu privilegieren. Als Folge der Anhörung kündigte die Fraktion an, zur abschließenden Gesetzesberatung im Ausschuss am 15. November eine Änderung im Hinblick auf die Befristungsregelung in dem Sinne vorzulegen, dass die Befristung an die Antragstellung anknüpfen soll.
Bündnis 90/Die Grünen lobten ebenfalls die geplante Privilegierung von Biomasseanlagen im Außenbereich. Sie kündigten an, dass es eine fünfjährige Befristung ab Antragstellung geben solle und Anträge bis zum 31. Dezember 2028 gestellt werden könnten. Die Fraktion sprach von einem „sinnvollen Kompromiss“, stellte aber auch klar, dass Biogas keine Lösung für die Wärmewende sein könne.
Die Unionsfraktion schloss sich der in der Anhörung geübten Kritik an der zunächst geplanten Befristung bis Ende 2028 an, unterstützte aber die Privilegierung der Biomasse, weil ohne diese die Quote für erneuerbare Energien nicht erreicht werden könne. Im Übrigen regte die Fraktion an, die dadurch erforderlichen Änderungen im Paragrafen 246d des Baugesetzbuches zu ergänzen und den von der Bundesregierung ohnehin geplanten neuen Paragrafen 246e gleich mit aufzunehmen, der das Bauen in angespannten Wohnlagen befristet erleichtern soll. Die Fraktion sprach von einer „schwierigen sozialen Frage“, wenn Ukrainer, Flüchtlinge, junge Familien und weniger Finanzkräftige vor allem in großstädtischen Ballungsräumen um Wohnraum konkurrierten. Die Bundesregierung räume ein, dass es den Druck gebe, schnell bauen zu können. Es gehe aber auch um einen hohen Eingriff in die kommunale Planungshoheit. Die Zeit für ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren müsse daher sein.
Die AfD-Fraktion bezeichnete Biogas als „Insellösung“ für kleine Gemeinden in ländlichen Räumen, die nur in begrenzten Mengen zur Verfügung stehe. Sie fragte, woher das Biogas für 20 Millionen Haushalte herkommen solle, die derzeit noch mit Gas heizten. Geothermie werde die Lücke nicht schließen können.
Die FDP-Fraktion lobte, dass der Biogas-Output verdoppelt werden könne, ohne dass weitere Biogasanlagen gebaut werden müssten. Die Anhörung habe auch gezeigt, dass es gerade bei Naturschutzverbänden „Angst“ vor der Biomasse gebe und die Befristung der geplanten Privilegierung dieser Angst Rechnung trage.