07.11.2023 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 819/2023

Entwurf für Kreditzweitmarktförderungsgesetz eingebracht

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will die Bestände notleidender Kredite der Banken abbauen und verhindern, dass es künftig wieder zu einer Anhäufung notleidender Kredite kommen kann. Das schreibt sie in der Begründung des Entwurfs für das Kreditzweitmarktförderungsgesetz (20/9093), das am Donnerstagabend in erster Lesung im Plenum des Bundestags diskutiert werden soll.

Das Gesetz solle der Umsetzung der europäischen Kreditzweitmarktrichtlinie dienen, erklärt die Bundesregierung weiter. Es „regelt die Pflichten von Kreditinstituten als Verkäufer notleidender Kredite, die Pflichten von Käufern notleidender Kredite, die Anforderungen an die Erbringung von Kreditdienstleistungen für die Käufer notleidender Kredite und die Aufsicht über Kreditdienstleistungsinstitute“, heißt es in §1 des Gesetzentwurfs.

Die Stellungnahme des Bundesrats liegt noch nicht vor. Der Gesetzentwurf sei dem Bundesrat am 13. Oktober 2023 als besonders eilbedürftig zugeleitet worden, schreibt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seinem Einbringungsbrief an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) vom 6. November 2023.

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